Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
67434 Neustadt/Weinstraße
Telefon: | 06321 859-8541 |
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Telefax: | 06321 859-8609 |
E-Mail: | bikh@marienhaus.de |
Internet: | http://www.neustadt-bildungszentrum.de |
Die Ausbildung zur/zum OTA (Operationstechnischen Assistent/in) ist eine spezielle Ausbildung für die vielfältigen Aufgaben im Operationsdienst, in der Ambulanz, in der Endoskopie sowie in der Zentralsterilisation.
Es ist eine eigenständige Tätigkeit im hochtechnisierten Bereich einer Klinik oder einer chirurgischen Praxis. Sie befasst sich mit der Planung, Assistenz und Vorbereitung für diagnostische und therapeutische Eingriffe.
Die Ausübung der Tätigkeit der OTA erfordert spezielles Wissen und technische Fähigkeiten, aber auch die Fähigkeit, die Bedürfnisse der zu versorgenden Patienten zu erkennen.
Zu den Aufgaben einer/eines OTA zählen insbesondere:
Ausbildungsvergütung
Sie erhalten laut Arbeitsvertragsrichtliniern (AVR) zurzeit monatlich eine Ausbildugnsvergütung von:
1. Ausbildungsjahr: 1140,69 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1202,07 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1303,38 Euro
(Stand: AVR 01/2019, Änderungen in den Kooperationshäusern möglich!)
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Ausbildung mitbringen:
Die theoretische und praktische Ausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Krankenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Das Ausbildungsverhältnis und die Vergütung werden durch den Ausbildungsvertrag mit der jeweiligen Klinik geregelt.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie findet als Lehrgang statt und beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine integrierte praktische Ausbildung in den künftigen Aufgabenbereichen.
Der Lehrgang umfasst:
Zur theoretischen Ausbildung gehören Seminare zu verschiedenen, für die Berufspraxis wichtigen Themen. Mehr als die Hälfte der Ausbildungszeit verbringen Sie jedoch in der Praxis – konkret in der Einrichtung, in der Sie sich um die Ausbildungsstelle bewerben. Eine Auflistung unsere Kooperationspartner für die praktische Ausbildung finden Sie unten.
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Sie besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil.
Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger erhalten auf Antrag eine 12-monatige Ausbildungsverkürzung.
Arzthelferinnen/-helfer haben die Möglichkeit auf Ausbildungsverkürzung von 6 Monaten, vorausgesetzt ist eine 12-monatige Tätigkeit im OP und eine Aufnahmeprüfung.
Nach Abschluss der Ausbildung steht Ihnen eine Vielzahl von beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten offen:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Ausbildung beginnt jedes Jahr am 1. Oktober. Bewerben können Sie sich jederzeit, für den Ausbildungsbeginn im Oktober müssen ihre Unterlagen allerdings bis zum 1. August desselben Jahres eingegangen sein.
Neben dem obligatorischen Anschreiben benötigen wir folgende Unterlagen (bitte nur Kopien und keine Originale):
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Bewerbungsunterlagen nur in standardisierter Form archiviert werden können. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, keine Mappen mit Ihren Unterlagen einzusenden. Diese müssen zur Archivierung aufgelöst werden und können nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens den einzelnen Bewerbern nicht wieder zugeordnet werden.
Bewerbungsunterlagen senden wir auf Wunsch gerne zurück, wenn Sie einen mit 1,45 Euro frankierten Rückumschlag beilegen.
Gerne können Sie sich auch per E-Mail bewerben: christina.schwall(at)marienhaus.de oder lisa.nagel(at)marienhaus.de Bitte senden Sie dazu Anschreiben, Lebenslauf und weitere Unterlagen als Anhang zu, möglichst in einem der folgenden Formate:
oder senen Sie Ihre Unterlagen in postalischer Form an:
Bildungszentrum
Sekretariat
Stiftstraße 10
67434 Neustadt/Weinstraße
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns: 06321 859-8541
Telefon: | 06321 859-8541 |
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Telefax: | 06321 859-8609 |
E-Mail: | bikh@marienhaus.de |
Internet: | http://www.neustadt-bildungszentrum.de |